Ein Verfahren auf mehreren Ebenen
Bei der ordentlichen Einbürgerung sind Gemeinde, Kanton und Bund beteiligt. Welche Dokumente verlangt werden und wie das Dossier einzureichen ist, hängt stark von Kanton und Gemeinde ab.
Beginnen Sie deshalb mit der offiziellen Liste Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons: Sie ist massgebend.
Ausländische Dokumente erkennen
Markieren Sie in dieser Liste die im Ausland ausgestellten Dokumente: Zivilstandsurkunden, Strafregisterauszüge des Herkunftslandes, Urteile, Staatsangehörigkeitsnachweise. Diese brauchen unter Umständen eine Apostille und eine Übersetzung.
Gültigkeitsdauer beachten
Manche Dokumente, etwa Strafregisterauszüge, müssen bei der Einreichung oft aktuell sein. Planen Sie Bestellung im Ausland, Apostille und Übersetzung so, dass alles gültig bleibt.
Eine Sendung, eine Offerte
Senden Sie uns die offizielle Liste und alle ausländischen Dokumente zusammen. Wir sagen Ihnen, was übersetzt werden muss, und Sie erhalten eine Gesamtofferte.
Diese Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Die genauen Anforderungen legt immer die Behörde fest, die Ihr Anliegen bearbeitet.