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Übersetzung apostillierter und legalisierter Dokumente

Ihr Dokument trägt eine Apostille oder Legalisation? Wir übersetzen das Dokument samt Stempeln, in der richtigen Reihenfolge.

Apostille und Legalisation bestätigen die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde. Sie werden von den Behörden des Ausstellungslandes erteilt, nicht vom Übersetzer.

Verlangt die Schweizer Behörde eine Apostille, lassen Sie diese zuerst anbringen und senden Sie uns dann das vollständige Dokument: Wir übersetzen auch den Text der Apostille und die Stempel. Details finden Sie in unserem Ratgeber zu Apostille und Legalisation.

Betroffene Dokumente
ApostilleKonsularische LegalisationStempel und SiegelApostillierte ZivilstandsurkundenLegalisierte DiplomeApostillierte Urteile
FAQ

Häufige Fragen

Können Sie die Apostille anbringen?

Nein. Die Apostille erteilt die zuständige Behörde im Herkunftsland des Dokuments. Wir übersetzen das Dokument nach dem Anbringen der Apostille.

Muss die Apostille selbst übersetzt werden?

Oft ja, denn sie ist Teil des Dokuments. Wir übersetzen sie zusammen mit dem Rest.

In welcher Reihenfolge?

In der Regel: Dokument beschaffen, Apostille im Herkunftsland anbringen lassen, dann übersetzen. Bestätigen Sie die Reihenfolge bei der empfangenden Behörde.

Weitere Leistungen
Häufige Sprachen
Ganze Schweiz

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