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Apostille oder Legalisation: was ist der Unterschied?

Zwei Wege, die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde zu bestätigen, und ihr Bezug zur Übersetzung.

Wozu dienen sie?

Eine Schweizer Behörde kann nicht jede ausländische Unterschrift oder jeden Stempel selbst prüfen. Apostille oder Legalisation bestätigen, dass das Dokument von einer zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellt wurde.

Die Apostille

Die Apostille ist im Haager Übereinkommen von 1961 vorgesehen. Zwischen Staaten, die es anwenden, genügt eine einzige Bescheinigung, die Apostille. Sie wird von einer bezeichneten Behörde im Ausstellungsland erteilt.

Die Legalisation

Für Staaten, die dieses Übereinkommen nicht anwenden, braucht es in der Regel eine mehrstufige Legalisation, oft über Behörden des Herkunftslandes und eine konsularische Vertretung. Das genaue Verfahren hängt vom Land ab.

Und die Übersetzung?

Der Übersetzer stellt weder Apostille noch Legalisation aus. In der Praxis beschafft man zuerst das Dokument mit Apostille oder Legalisation und lässt dann alles übersetzen.

Jede Schweizer Behörde legt eigene Anforderungen fest: Fragen Sie immer, ob sie eine Apostille, eine Legalisation, eine beglaubigte Übersetzung oder mehreres davon verlangt.

Diese Ratgeber geben allgemeine Orientierung. Die genauen Anforderungen legt immer die Behörde fest, die Ihr Anliegen bearbeitet.

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